1.1 Diese
Geschäftsbedienungen gelten für Verträge über die Überlassung von
Ferien/Monteurwohnungen und Pensionszimmern zur Übernachtung oder
Dauervermietung sowie alle anderen erbrachten Leistungen an den Gast die
von mir als Ferien/Monteurwohnungen und Pension bei Heike die
nachstehend Aufgeführt sind. Diese Allgemeine Geschäftsbedienungen
gilten auch für die Vermietung von Ferien/Monteurwohnungen im vollen
Umfang, auch wenn in manchen teilen nur von der Pension die Rede ist.
Ist die rede von (mir oder ich) ist immer die Rede von
Ferien/Monteurwohnungen und der Pension bei Heike.
1.2 Die Geschäftsbedienungen für Gäste finden
nicht nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde
sondern und/oder Telefonisch Mitgeteilt und/oder per E-Mail und/oder in
schriftlicher Form (Brief) erfolgt sind.
1.3 Schriftform
liegt auch vor, wenn über E-Mail der Schriftverkehr erfolgt. Der andere
Vertragspartner (der Gast) muss seinen Namen, Telefonnummer sowie
vollständige Anschrift mitteilen. Bei Firmen die als Vertragspartner
buchen muß der vollständige Firmenname angegeben werden, und der andere
mus nachweißen, das er berechtigt ist im Namen der Firma zu handeln.
Wird der nachweiss nicht erbracht gehe ich davon aus, dass er berechtigt
ist.
2 Vertragsabschluss, - partner, - haftung, - verjährung 2.1 Der
Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die
Ferien/Monteurwohnungen und Pension bei Heike zustande. Der Abschluss
des Vertrages verpflichtet die beiden Vertragspartner zur Erfüllung,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag
kann nicht einseitig gelöst werden. Die Ferien/Monteurwohnungen und
Pension bei Heike ist berechtigt, die Buchung schriftlich anzufordern.
(Dies ist aber nicht immer der fall, da der Vertrag auch Telefonisch
zustande kommen kann.) Hiernach kommt es zu einer schriftlichen
Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB
durch die Pension. Der Gast wird immer daraufhingewissen wo die AGB zu
finden sind.
2.2 Vertragspartner
ist die Pension und der Gast oder die Firma. Hat ein Dritter für den
Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertag
3 Leistung, Preis, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Die
Pension ist verpflichtet, die vom Gast Gebuchten Räumlichkeiten
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht
beriche die leistungstybisch sind, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
3.2 Der
Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungendie vereinbarten Preise der
Pension zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf eine
separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend
ist der Preis bei Vertragsabschluss, der in der Kostenübernahme bzw. der
Auftragsbestätigung ausgehandelt wird.
3.3 Da
die Pension vorsteuerabzugsberechtigt ist wird eine Rechnung mit
separat ausgewiesener jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer erstellt
3.4 Die Pension ist berechtigt den Preis zu
ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Räumlichkeiten, der Anzahl der Personen, der Leistungen der Pension oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension der Änderungen
zustimmt.
3.5 Die
Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss den gesamten Betrag zu
verlangen. Der Endbetrag so wie das Zahlungsziel müssen schriftlich
vereinbart werden. Die Zahlung erfolgt im Vorraus oder bei Anreisse in
Bar oder über Kartenzahlung. Sollte es zu keiner Zahlung bei der
Anreisse kommen, besteht kein Anspruch auf Erfüllung seitens der
Pension.
3.6 Der
Gast haftet für die pflegische Behandlung der Einrichtung und stellt
die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Die
Pension ist eine Nichtrauchereinrichtung. Sollte der Gast für die dauer
des Aufenthaltes die pflegliche Behandlung der Einrichtung und des
Raumes missachten, muss er die Kosten für die erneuerung und/oder
Renovierung alleine aufkommen. Bei einer übermäßigen Verschmutzung muss
er für die Kosten einer Zusatzreiniging in höhe von 200,00 € + 19% MwSt.
selbst aufkommen. Wenn der Gast in den Räumlichkeiten raucht, wird
jedesmal eine Strafe von 200,00 € + 19% MwSt. fällig. Wenn nicht klar
festgestellt werden kann, wer geraucht hat, Zahlen alle Gäste der
Wohnung oder Zimmer die o.G. Strafe. Das Rauchen in den Räumlichkeiten
berechtigt die Pension den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu lössen.
4 Rücktritt des Kunden Abbestellung Stornierung 4.1 Ein
Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen
Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht oder
nur teilweisse in Anspruch nimmt.
4.2 Grundsätzlich gibt es kein Rücktrittsrecht. Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Pension zu befürchten.Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung oder sonstige Leistungen, muss die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen nicht anrechnen. Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im vorraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in voller Höhe verpflichtet. Für eine Stonierung nach absprache können für die Stonierung von 2 Tagen vor Anreissetermin 50% der bestellten Leistungen und bei Stonierung von 1 Tag vor Anreissetermin 80% der bestellten Leistungen in Rechnung gestellt werden. Bei Stonierung am Anreisetag ist der volle Preis zu zahlen. Bei einer Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 50% der bestellten Leistungen bis zum ursprünglichen Abreisedatum, zu berechnen.
5. Rücktritt der Pension 5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordendlich zurückzutreten.
Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Zimmer unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. an der Person des Gastes oder des Zwecks, ..... gebucht werden
Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffendlichkeit gefährden kann.
Zahlungsverzug besteht und die Pension berechtigte Zweifel hat, die Rechnungen bezahlt zu bekommen.
5.3 Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher form, in Kenntnis zu setzen.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
5.5 Die Pension kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleiche Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
5.6 Eine sachliche Rechtfertigung ist z.B. dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquatierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen
5.7 Anfallend Mehrkosten und Aufwendungen für das Ersatzquatier gehen auf Kosten der Pension.
6. Zimmerbereitstellung und rückgabe
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht,den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
6.2 Am vereinbarten Abreissetermin sind die Räumlichkeiten bis 11:00 Uhr geräumt zur verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind die Kosten für eine weitere Nacht an die Pension zu zahlen.
6.3 Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist untersagt. Das Kochen/Braten/Grillen in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt. Es darf ausschließlich nur in der Küche Essen zubereitet werden. Für die Aufbewahrung von Essen steht der Pensionseigene Kühlschrank jederzeit zu verfügung.
6.4 Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Gäste der Pension unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet wird.
7 Haftung
7.1 Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Eine Haftung der Pension gegenüber Dritter besteht nicht.
7.3 Für Diebstahl aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Erfüllungshilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt immer dem Gast.
7.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen, Zimmern oder Räumlichkeiten der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntniss bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Stöhrung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8. Rechtsmodalitäten
8.1 Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skondo im Vorraus fällig. Es ist auch Kartenzahlung möglich. Bei langfristigen Vermietungen werden die Rechnung per E-Mail Versand, zu zahlen sind immer zwei Wochen im vorraus. Ist die Rechnung nicht im vorraus beglichen endet der Vertrag sofort.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbestimmungen für die Pensionsaufnahme sollte immer schriftlich erfolgen. Einseidige änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs und Zahlungsort ist der Sitz der Pension 9.3 Es gilt Deutsches Recht
9.4 Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Bad Kissingen
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedienungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrgen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundes Rebublick Deutschland.